Mobbing: Tipps und Hilfe für Betroffene

Mobbing: Tipps und Hilfe für Betroffene

Was fällt unter Mobbing und welche Folgen bringt es mit sich? Wie Sie sich wehren können und welche Rechte Ihnen bei Mobbing am Arbeitsplatz zustehen.

Um sich am eigenen Arbeitsplatz wohlzufühlen, braucht es unter anderem ein freundliches Klima unter der Kollegenschaft. Das ist aber nicht immer der Fall. Laut Arbeiterkammer klagen viele Berufstätige über Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Von Mobbing spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielt von anderen verletzt oder ausgegrenzt werden. Geht das Ganze von der oder dem Vorgesetzten aus, wird auch der Begriff „Bossing“ verwendet. Manchmal werden Mobbing-Methoden ganz bewusst eingesetzt, um jemanden aus dem Job zu drängen.

Was ist Mobbing und wie äußert es sich?

Nicht alles, was am Arbeitsplatz für Konflikte sorgt, ist automatisch Mobbing. Dass man einmal mit Kolleginnen und Kollegen nicht einer Meinung ist oder beleidigt wird, kommt vor. Auch dass Arbeitgeber gelegentlich etwas kritisieren oder Verwarnungen geben, ist normal und fällt keineswegs unter Mobbing. Aktives Mobbing lässt sich daran erkennen, dass die negativen Handlungen öfter und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Mobbing wird systematisch eingesetzt und bestimmt das Berufsleben so sehr, dass sich das Opfer nicht mehr zu helfen weiß oder wehren kann.

Was fällt konkret unter Mobbing?

In Österreich ist der Begriff „Mobbing“ nicht gesetzlich definiert. Darum wird jeweils anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Unter anderem können folgende Verhaltensweise unter Mobbing am Arbeitsplatz fallen:

  • wiederkehrende Beschimpfungen
  • bewusste Schikanen
  • das absichtliche Lustigmachen über eine Person
  • Gerüchte über Kolleginnen und Kollegen verbreiten
  • sein Gegenüber über einen längeren Zeitraum ignorieren
  • wichtige Informationen vorenthalten
  • jemanden absichtlich mit sinnlosen Aufgaben überhäufen

Welche Folgen Mobbing haben kann

Wenn jemand an seinem Arbeitsplatz gemobbt wird, kann das zahlreiche Folgen mit sich bringen. Dazu gehören zum Beispiel psychische Probleme wie Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen. Aber auch der Körper zeigt womöglich, dass etwas nicht stimmt: Kopfschmerzen, Atemnot, Magenprobleme oder Kreislaufbeschwerden können auftreten. Gemobbte Personen verlieren die Freude am Job, ihre Motivation und tragen die Sorgen häufig ins Privatleben mit. Im Umkehrschluss bedeutet das für den Arbeitgeber: Das Mobbingopfer ist öfter krank, weniger belastbar und nicht mehr so leistungsfähig.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Alleine schon aus oben genannten Gründen sollte es im Interesse des Arbeitgebers liegen, dass im eigenen Unternehmen niemand gemobbt wird. Darüber hinaus hat dieser aber auch eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht. Sie impliziert: Erstens darf er selbst niemanden mobben. Zweitens muss er konkrete Verdachtsfälle überprüfen, wenn sich ein vermeintliches Mobbingopfer an ihn wendet. Handelt es sich tatsächlich um Mobbing, hat der Arbeitgeber einzugreifen. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel ein klärendes Gespräch, eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mobbenden.

Wird der Arbeitgeber trotz begründeten Mobbing-Vorwurfs einer oder eines Betroffenen nicht aktiv, hat die gemobbte Person das Recht, vorzeitig zu kündigen. Dabei behält sie oder er die Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsersatzleistungen. Zudem kann eine Kündigungsentschädigung und in manchen Fällen Schadenersatz eingefordert werden.

Hilfe bei Mobbing: Tipps für Opfer

  • Finden Sie heraus, ob Sie „nur“ ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie tatsächlich gemobbt werden.
  • Schreiben Sie über einen längeren Zeitraum hinweg alle Mobbingvorfälle auf, um Klarheit für sich zu gewinnen und die Fakten zu dokumentieren.
  • Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, der Sie von den negativen Erlebnissen erzählen! Das kann zum Beispiel die Betriebsrätin oder der Betriebsrat sein, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt oder die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer in Ihrem Bundesland.
  • Nehmen Sie ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch, wenn Sie das Gefühl haben, die Situation allein nicht bewältigen zu können. Auch eine berufliche Auszeit kann in manchen Fällen sinnvoll sein. (maka, 23.4.2019)
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