Was muss man erledigen, wenn man sich selbstständig macht? Welche bürokratischen Schritte sind notwendig und welche Anlaufstellen gibt für Neugründer in Österreich?
Den Job endlich hinzuschmeißen, sich nicht mehr mit Vorgesetzten herumschlagen zu müssen und Chef im eigenen Unternehmen sein – das ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Laut Wirtschaftskammer (WKO) machen sich rund sieben Prozent aller Österreicher selbstständig. Wichtige Motivationsfaktoren dafür sind eine flexible Zeiteinteilung, Selbstverwirklichung und -bestimmtheit sowie die Umsetzung einer Produktidee. Im Rahmen einer Firmengründung gibt es vieles zu beachten – von der Gewerbeanmeldung, über die Sozialversicherung bis hin zu den Steuern.
Was braucht man um sich selbstständig zu machen?
Eine gute Geschäftsidee macht bei der Gründung eines eigenen Unternehmens meist den Beginn. Darauf folgen aber viele weitere Überlegungen und Behördenwege.
Zuerst sollte man recherchieren, ob man für das geplante Unternehmen ein Gewerbe anmelden muss bzw. eventuell zusätzlich sogar einen Befähigungsnachweis benötigt, um die fachliche Kenntnis zu belegen. Dies ist bei reglementierten Gewerben, etwa Handwerksberufen, der Fall. Freie Gewerbe dürfen ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden – beispielsweise Grafiker, Werbetexter oder PR-Berater. Für manche Tätigkeiten benötigt man keine Gewerbeanmeldung, wie für Jobs, die in die Sparte der Neuen Selbstständigen (Autoren, Vortragende) fallen.
Ein weiterer großer Punkt ist die Finanzierung. Benötigt die Geschäftsidee Eigenkapital oder Fremdkapital? Muss ein Kredit aufgenommen werden? Wer Mitarbeiter einstellen möchte, ein Geschäftslokal oder Büro anmieten muss, wird meist nicht ohne finanziellen Polster auskommen.
Behördenwege: Wo muss man sich selbstständig melden?
Neben der Anmeldung des Gewerbes (Magistrat oder BH) ist eine Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem Finanzamt notwendig. Auch über etwaige Förderungsmöglichkeiten für Neugründer sollte man sich informieren. Bevor man den bisherigen Job an den Nagel hängt und den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, sollte man sich aber unbedingt beraten lassen.
Welche Anlaufstellen für Neugründer gibt es?
Das WKO Gründerservice ist die erste Anlaufstelle um sich über den Schritt in die Selbstständigkeit zu informieren. Die kostenlosen Gründer-Workshops für potenzielle Neugründer informieren zum Gründungsablauf, Gewerberecht, Finanzierung und Förderung sowie Sozialversicherung und Steuern.
Hier kann man sich über sämtliche Schritte und Behördenwege im Rahmen einer Firmengründung einen Überblick verschaffen.
Womit selbstständig machen?
Im besten Fall liegt zuerst die Produkt- oder Geschäftsidee vor und erst dann folgen Überlegungen sich damit selbstständig zu machen. Viele Arbeitnehmer sind aber von bisherigen Dienstverhältnissen frustriert und möchten um jeden Preis ihr eigener Chef sein, selbst wenn die Geschäftsidee fehlt. In diesem Fall sollte man auch andere Optionen als eine Neugründung eines Unternehmens in Betracht ziehen. Eine Alternative zur Neugründung ist etwa die Übernahme eines bestehenden Betriebes (Betriebsnachfolge) oder der Einstieg in ein Franchise-Unternehmen. In beiden Fällen ist das Risiko besser kalkulierbar als bei einer Neugründung, da bereits Kunden vorhanden sind oder ein erprobtes Unternehmenskonzept übernommen wird. (scu)
Weiterlesen:
- Leitfaden für Gründerinnen und Gründer vom Gründungsservice
- Gründerservice der WKO
- Befähigungsnachweis FAQs der WKO
- WKO: Welche Gewerbe gibt es?
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