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Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.

An der Zentralen Einrichtung Studien- und Prüfungsabteilung wird voraussichtlich mit 1. Februar 2025 folgende Stelle besetzt:

Akademische Fachkraft studienrechtliche Agenden (w/m/d) und Stellvertretende Leiter:in

Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 45.726,80 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IV a
Befristung: vorerst befristet auf ein Jahr (mit der Option auf Entfristung)
Bewerbungsfrist: bis 27. November 2024
Kennung: 650/24

Der Aufgabenbereich:

  • Legistik: Konzipierung von Verordnungsentwürfen (z.B. Curricula, Aufnahmeverordnungen, Satzung, etc.)
  • Verfahrensführung: Selbständige Verfahrensführung nach dem AVG und Konzipierung von Bescheiden (z.B. Zulassung, Anerkennungen, etc.)
  • Studienrechtliche Beratung: Selbständige Bearbeitung juristischer Fragestellungen im Bereich des Studien- und Prüfungswesens
  • Gesetzesentwürfe: Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Erstellung von Stellungnahmen
  • Stellvertretende Leitung der Studien- und Prüfungsabteilung

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium der Rechtswissenschaften
  • Kenntnisse im Bereich des universitären Studienrechts oder des Verwaltungsverfahrensrechts
  • Einschlägige Berufserfahrung
  • Eigenverantwortlicher, strukturierter und verlässlicher Arbeitsstil
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz in Deutsch und Englisch
  • Führungskompetenz

Erwünscht sind:

  • Absolvierte Gerichtspraxis
  • Kenntnisse studienspezifischer (Verwaltungs-)Abläufe
  • Leistungsbereitschaft sowie Bereitschaft zur Fortbildung
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit

Das Angebot:

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 3.266,20 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf max. € 3.891,10 (R1) brutto erhöhen.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

  • Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
  • Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
  • Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport

Die Bewerbung:

Bei Interesse bewerben Sie sich in mit den üblichen Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse / Bestätigungen

Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 650/24 in der Rubrik „Allgemeines Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.

Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 27. November 2024 vorliegen.

Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Johannes Hartmann (johannes.hartmann@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.