Zwei Jobs gleichzeitig – Achtung bei den Steuern.

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Wenn Sie zwei Jobs gleichzeitig haben, müssen Sie eventuell Steuern und Sozialversicherung nachzahlen. Was Sie dafür wissen sollten.

Sie haben einen vollversicherten Haupt- und einen geringfügigen Nebenjob? Sie haben zwei vollversicherte Jobs? Oder Sie sind in zwei oder mehreren geringfügigen Anstellungsverhältnissen tätig? Wenn Sie zwei Jobs gleichzeitig ausüben, kann sich das jedenfalls auf Steuern und Sozialversicherung auswirken. Werden gewisse Grenzen überschritten, müssen Sie mit Nachzahlungen bei Steuern und/oder Sozialversicherung rechnen.

Voraussetzungen für zwei Jobs gleichzeitig

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, zwei Jobs parallel auszuüben. Vorausgesetzt, Sie arbeiten insgesamt maximal zwölf Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche. Auch auf eventuelle Konkurrenzverbote von Seiten Ihrer Arbeitgeber*innen sollten Sie berücksichtigen. In puncto Steuern und Sozialversicherung können jedoch Nachzahlungen auf Sie zukommen.

Steuern bei zwei Jobs gleichzeitig

Die Steuer wird immer vom Jahres-Gesamteinkommen berechnet. Dafür werden alle beruflichen Einnahmen zusammengezählt. Wenn Sie in zwei Jobs gleichzeitig angestellt sind und insgesamt ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 13.981 Euro (Stand 2024) überschreiten, müssen Sie eine Pflichtveranlagung machen. Das heißt, dass Sie bis zum 30.9. des Folgejahres eine Arbeitnehmer*innenveranlagung beim Finanzamt einzureichen haben.

Berechnung der Steuern bei zwei Jobs

Um das Jahreseinkommen beider Arbeitsverhältnisse zu berechnen, addieren Sie alle Löhne und Gehälter (ohne Sonderzahlungen). Danach ziehen Sie die Sozialversicherungsbeiträge und entweder das Werbungskostenpauschale oder andere steuermindernde Ausgaben ab. Ob Sie Steuern nachzahlen müssen, hängt von dem auf diese Weise berechneten Jahreseinkommen ab.

Tipp: Um die Berechnung zu erleichtern, können Sie zum Beispiel den Online-Zuverdienstrechner der Arbeiterkammer verwenden.

Steuern bei zwei Jobs: ja oder nein?

  • Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 13.981 Euro, müssen Sie keine Steuer nachzahlen. Ihr Einkommen befindet sich in diesem Fall unterhalb der Lohnsteuergrenze. Das ist etwa bei zwei geringfügigen Jobs der Fall.
  • Beträgt Ihr Jahreseinkommen über 13.981 Euro, müssen Sie wahrscheinlich Steuern nachzahlen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab und ob bzw. wie viel Lohnsteuer Ihnen monatlich bei einem der beiden Beschäftigungsverhältnisse bereits abgezogen wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie neben Ihrem Hauptjob einen geringfügigen Nebenjob haben.

Sozialversicherung bei zwei Jobs gleichzeitig

Bei zwei Jobs gleichzeitig kann es passieren, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGKK) nachzahlen müssen. Bei einem sehr hohen Verdienst können Sie auch zu viel bezahlte Beiträge zurückerhalten.

Sozialversicherung bei zwei Jobs

  • Liegt Ihr monatliches Einkommen aus jedem der beiden Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (Stand 2024), wird die Sozialversicherung jeweils vom laufenden Lohn oder Gehalt abgezogen. Sie haben zwei vollversicherte Jobs gleichzeitig und müssen keine Nachzahlungen leisten. Womöglich erhalten Sie sogar Geld von der Sozialversicherung zurück. Nämlich dann, wenn die Summe der Beitragsgrundlagen inklusive Sonderzahlungen höher als das 35-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage von 7.070 Euro (Stand 2024) ist.
  • Überschreiten Sie mit zwei Jobs die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 518,44 Euro, kommt es zu einer Nachzahlung. Sie wird nur in jenen Monaten fällig, in denen die Grenze tatsächlich überschritten wurde. Die Nachzahlung vom geringfügigen monatlichen Entgelt beträgt 14,12 Prozent Sozialversicherung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGKK) plus 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage. Zusätzlich fallen 14,12 Prozent Sozialversicherungsbeitrag für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld an.

Wie gehen Sie am besten mit Nachzahlungen um?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGKK) fordert die Nachforderungen quartalsweise ein. Sollten Sie zwei Jobs gleichzeitig haben und jeden Monat Nachzahlungen erwarten, ist es sinnvoll, sich selbst aktiv bei der ÖGKK zu melden. Sie können eine Beitragsvorauszahlung beantragen und die Beiträge monatlich bezahlen.

Was ist bei zwei Jobs gleichzeitig noch zu beachten?

Die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei zwei Jobs gleichzeitig erhöht die Pension und im Krankheitsfall das Krankengeld. Sie können die Nachzahlung außerdem bei der Arbeitnehmer*innenveranlagung als Werbungskosten abschreiben. Das verringert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Dadurch fällt eine mögliche Steuernachforderung eventuell geringer aus.

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