All-in-Vertrag und Überstundenpauschale: Das sollten Sie wissen

All in Vertrag & Überstundenpauschale

Alles inklusive? Das gibt es nicht nur im Urlaub, sondern auch bei Arbeitsverträgen. Auf was Sie dabei achten müssen und warum eine Überstundenpauschale transparenter ist.

Die finanzielle Abgeltung von Mehr- beziehungsweise Überstunden ist bei der Unterzeichnung neuer Arbeitsverträge gängige Praxis geworden. Ein All-in-Vertrag unterscheidet sich in einigen Punkten erheblich von der ebenfalls sehr verbreiteten Überstundenpauschale. Was Sie wissen sollten, bevor Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen:

Was ist ein All-in-Vertrag?

Ein All-In-Vertrag ist eine Vereinbarung, die für sämtliche Arbeitsleistungen ein Gesamtentgelt vorsieht. Im Vergleich zur Überstundenpauschale ist für Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht auf den ersten Blick klar, wie viele Überstunden damit abgegolten sind. Das sollten Sie daher vor der Unterzeichnung unbedingt mit dem Unternehmen abklären. Denn das vermeintlich attraktive Gehalt könnte sich als Mogelpackung erweisen, wenn Sie von der Vielzahl an Überstunden erfahren, die inkludiert sind.

Worauf im All-in-Vertrag zu achten ist?

Bei einem All-in-Vertrag ist die Anzahl der Überstunden nicht ausgewiesen. Trotzdem dürfen die Arbeitszeiten nicht ins Uferlose gehen. Sie brauchen nicht mehr Arbeitsstunden leisten, als gesetzlich erlaubt sind. Auch dürfen Sie bei der Entlohnung nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. Damit Sie das beurteilen können, muss es im Vertrag eine klare Abgrenzung zwischen den für die Abgeltung der in der Normalarbeitszeit erbrachten Arbeitsleistungen und den für die Vergütung der Überstunden bestimmten Entgeltteilen geben. Denn nur so lässt sich im Zweifelsfall Ihr Anspruch auf eine übersteigende Anzahl von Überstunden ermitteln. Liegt eine Schlechterstellung tatsächlich vor, müssen die darüber hinaus geleisteten Überstunden gesondert vom Unternehmen bezahlt werden. Wird in All-in-Verträgen, die nach dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden, das Grundgehalt nicht betragsmäßig angegeben, besteht übrigens Anspruch auf die branchenübliche Bezahlung im jeweiligen Tätigkeitsbereich.

Was ist eine Überstundenpauschale?

Die Überstundenpauschale unterscheidet sich vertraglich insofern vom All-in-Vertrag, dass die abgedeckten Überstunden ganz klar vertraglich fixiert sind. Der Vorteil: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kennen Sie somit Ihr Grundgehalt und die damit verbundene Verpflichtung zur Leistung einer durchschnittlichen Anzahl an Überstunden.

Unterschiede zwischen All-in-Vertrag und Überstundenpauschale?

Der Vorteil einer All-in-Vereinbarung ist, dass auch Sonderzahlungen miteingerechnet werden und Sie das vereinbarte Gesamtentgelt vierzehnmal jährlich ausbezahlt bekommen. Anders bei der Überstundenpauschale: Diese wird laut den meisten Kollektivverträgen zwölfmal im Jahr ausbezahlt. Einen weiteren Vorteil hat der All-in-Vertrag im Falle einer Schwangerschaft. In diesem Fall unterliegen Sie einem strengen Überstundenverbot. Nach aktueller Rechtsprechung darf das Gesamtentgelt mit All-in-Vertrag jedoch nicht gekürzt werden. Anders bei der Überstundenpauschale. Diese kann von Unternehmen widerrufen werden. Die pauschale Abgeltung von Überstunden würde wegfallen und Sie damit ein niedrigeres Monatsgehalt beziehen.

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