Diese Details und Checklisten zeigen auf, welche Merkmale ein Arbeitsvertrag hat und worauf bei der Unterzeichnung unbedingt zu achten ist.
Wenn Sie einen neuen Job antreten, sollten Sie sich den Arbeitsvertrag genau durchlesen. Denn was im Vertrag festgelegt ist, hat großen Einfluss auf Ihr künftiges Arbeitsleben. Unterschreiben Sie den Vertrag nur, wenn Sie alles verstanden haben und damit einverstanden sind.
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag. Das bedeutet, dass beide Unterzeichner sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Das betrifft alles, was nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegt ist. Konkret verpflichten Sie sich im Arbeitsvertrag dazu, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bezahlt dafür mit einem vereinbarten Entgelt.
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Österreich?
Je nach Art und Dauer der Beschäftigung gibt es in Österreich unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen. Dazu zählen etwa Verträge für atypische Beschäftigungsverhältnisse wie freie Dienstverträge oder Werkverträge. In diesem Artikel wird ausschließlich der klassische Arbeitsvertrag behandelt. Er kommt zum Beispiel bei einem Angestellten-Arbeitsverhältnis zustande und für ihn gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Wie sieht ein Arbeitsvertrag aus?
Es gibt keine Vorgaben darüber, wie ein Arbeitsvertrag auszusehen hat. Der Vertrag kann sowohl schriftlich, mündlich als auch durch „schlüssige Handlungen“ abgeschlossen werden. Meistens bekommen künftige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einen vorgefertigten Arbeitsvertrag von ihrem Unternehmen zur Unterschrift vorgelegt. Zu empfehlen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Wenn Sie diesen nicht bekommen, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zumindest einen Dienstzettel geben. Darauf sind alle Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aufgelistet.
Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?
Wie ein Arbeitsvertrag bezeichnet wird, spielt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, welche Merkmale der jeweilige Vertrag hauptsächlich beinhaltet. Folgende Punkte zählen zu den typischen Merkmalen eines Arbeitsvertrags:
- Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Das heißt, dass Leistung dauerhaft oder wiederkehrend erbracht wird.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie wirtschaftlich abhängig.
- Sie sind dazu verpflichtet, die Ihnen aufgetragenen Tätigkeiten persönlich zu verrichten.
- Sie werden dafür bezahlt, im vereinbarten Zeitraum Ihre Arbeitsleistung zu erbringen.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie in die Organisation des Unternehmens eingegliedert.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber müssen Ihnen die nötigen Arbeitsmittel bereitstellen, damit Sie Ihre Aufgaben erledigen können.
- Erfolg und Risiko der Arbeit liegen bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber.
Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten?
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag lesen und unterzeichnen, sollten Sie auf die wichtigsten Punkte achten. Folgendes sollte ein Arbeitsvertrag unbedingt beinhalten:
- Vertragsparteien (Name und Anschrift)
- Zeitlicher Rahmen (Beginn, Probezeit und Befristung, Kündigungsfrist)
- Normen der Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag und Betriebsregelungen)
- Arbeitszeit und Arbeitsort (Nennung eventueller verschiedener Arbeitsorte, Wochenarbeitszeit und Arbeitszeit pro Tag)
- Tätigkeit (genaue Aufgabenbeschreibung, Berufsbezeichnung, Verantwortungsbereich)
- Gehalt laut Kollektivvertrag (inklusive Zulagen, Prämien, Reisekostenentschädigung, Urlaubs- und Weihnachtszahlungen etc.)
- Anspruch auf Urlaub (entweder pro Arbeitsjahr oder Kalenderjahr)
- Weitere Angaben sind möglich (Geheimhaltungspflichten, Konkurrenzklauseln)
Worauf ist beim Arbeitsvertrag besonders zu achten?
Schauen Sie vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags darauf, ob eine Konkurrenzklausel enthalten ist. Durch so eine Klausel verpflichten Sie dich dazu, nach dem Dienstverhältnis unter gewissen Umständen bis zu einem Jahr lang nicht in einem Konkurrenzbetrieb zu arbeiten. Auch was die Überstunden betrifft, sollten Sie genau hinschauen: In so genannten All-In Verträgen ist die Abgeltung von Überstunden bereits enthalten. Wo ebenfalls Vorsicht geboten ist, ist die mögliche Rückzahlung von Ausbildungskosten.
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