Wie funktioniert die Altersteilzeit in Österreich und wer hat überhaupt Anspruch? Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und was es dabei zu beachten gibt.
Was ist die Altersteilzeit und wie funktioniert sie?
Durch die Altersteilzeit wird ein gleitender Übergang in die Pension ermöglicht.
Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bekommen aber einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent des Differenzbetrages. Um dies mit einem Beispiel zu veranschaulichen: Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 40 Prozent erhält man beispielsweise immer noch 80 Prozent des bisherigen Entgelts. Das Verringern der Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells stattfinden.
Die Dienstgeber zahlen die Sozialversicherungsbeiträge in der bisherigen Höhe weiter. Auf künftige Pensionsbezüge, das Krankengeld oder die Abfertigung hat die Verringerung der Arbeitszeit daher keine Auswirkungen. Die zusätzlichen finanziellen Aufwände seitens der Arbeitgeber werden großteils durch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ersetzt. Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt (Ausnahmen siehe nächste Frage).
Ab welchem Alter kann man in Altersteilzeit gehen?
Die Altersteilzeit kann fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. Ausnahme: Männer, die vor 31.12.1960 und Frauen, die vor 1.12.1964 geboren wurden, können bereits sieben Jahre vor dem Regelpensionsalter in Altersteilzeit gehen. Das gesetzliche Regelpensionsalter für Männer beträgt 65 Jahre. Das Regelpensionsalter der Frauen liegt derzeit noch bei 60 Jahren und wird ab 1. Jänner 2024 schrittweise an das der Männer angepasst.
Kann Altersteilzeit verweigert werden?
Die Altersteilzeit muss mit dem Dienstgeber schriftlich vereinbart und genehmigt werden. Das heißt, sie kann auch verweigert werden, wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist.
Wer hat Anspruch? Was sind die Voraussetzungen?
- Der Arbeitgeber muss in einer schriftlichen Vereinbarung zustimmen.
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in spätestens fünf Jahren das Regelpensionsalter erreichen, sind anspruchsberechtigt
- Arbeitnehmer müssen in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens drei Monaten bestehen.
- Das bisherige Beschäftigungsausmaß im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit darf höchstens 40 Prozent unter der Vollzeit-Arbeitszeit (gesetzlich oder kollektivvertraglich) liegen. Das sind 24 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche und 23,1 Stunden bei 38,5 Stunden wöchentlich.
Was sind die Vorteile?
Die Gehaltseinbußen während der Altersteilzeit sind relativ gering, Auswirkung auf die Höhe der Pension hat sie keine.
Auch für Arbeitgeber gibt es durchaus Vorteile, da sie einen Teil der Kosten vom Arbeitsmarktservice (AMS) zurückerstattet bekommen. Nachfolger können gründlich angelernt werden, ein Wissenstransfer kann damit gewährleistet werden. Die Zufriedenheit älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kann sich positiv auf das Unternehmen auswirken.
Wie beantragt man Altersteilzeit?
Das Altersteilzeitgeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Der Dienstgeber stellt den Antrag auf Altersteilzeit beim AMS und bekommt einen Teil der Mehrkosten als Altersteilzeitgeld zurück. Das Formular „Antrag auf Altersteilzeitgeld“ gibt es auf der Webseite des AMS zum Download.
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