Wer in Österreich als Arbeitnehmer seinen Job kündigt, hat sich an bestimmte Kündigungsfristen und –termine zu halten. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Ob berufliche Neuorientierung, generelle Unzufriedenheit im Job, ein zu niedriges Gehalt oder Ärger mit den Kollegen – Gründe für einen Jobwechsel gibt es genügend.
Ein Jobwechsel beginnt meist mit der Kündigung der alten Arbeitsstelle. Damit diese möglichst reibungslos abläuft, müssen Arbeitnehmer bestimmte Termine und Fristen einhalten.
Was ist eine Arbeitnehmerkündigung?
Unter Arbeitnehmerkündigung versteht man eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die vom Arbeitnehmer ausgeht und die an den Arbeitgeber gerichtet ist. Dabei hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsbestimmungen zu halten – etwa die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Arbeitnehmerkündigung ist eine einseitige Willenserklärung die unabhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers wirksam ist. Sie löst ein unbefristetes Dienstverhältnis, im Gegensatz zu einem befristeten Dienstverhältnis, das durch Zeitablauf endet.
Kündigung: Persönlich oder per Post?
Schicken Sie die Kündigung per Post, gilt als Kündigung nicht das Datum an dem der Brief abgeschickt wird, sondern jenes, an dem das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber einlangt. Ab diesem Datum beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Bei einer persönlichen Kündigung teilen Sie dem Arbeitgeber persönlich mit, dass Sie kündigen oder übergeben ihm das schriftliche Kündigungsschreiben direkt.
Schriftlich oder mündlich kündigen?
Für eine Arbeitnehmerkündigung gibt es laut Gesetz keine Formvorschriften, außer diese ist im Kollektiv- oder Dienstvertrag vereinbart. Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu kündigen. Die Arbeiterkammer rät zusätzlich dazu, sich die Übergabe des Kündigungsschreibens auf einem zweiten Exemplar mit Datum und Unterschrift bestätigen zu lassen.
Kündigungsfrist und Kündigungstermin
Ist die Kündigung beim Arbeitgeber eingelangt, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist daher die Zeitspanne zwischen Kündigung und dem letzten Arbeitstag, der auch Kündigungstermin genannt wird.
Vorsicht: Die meisten Kollektiv- und Dienstverträge sehen vor, dass Arbeitnehmer nur zu bestimmten Zeiten während des Monats, also zum Beispiel dem Letzten eines Monats, kündigen können. Kündigen Sie beispielsweise zu Beginn eines Monats, dann würde sich die Kündigungsfrist um fast einen Monat verlängern.
Angestellte können, wenn nichts anderes vereinbart wurde, jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Diese Kündigungsfrist kann aber vertraglich auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden – die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist darf dann allerdings nicht kürzer sein.
Bei Arbeitern sind die Kündigungsfristen in den jeweiligen Kollektivverträgen einzusehen.
Was passiert, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält?
Hält sich der Arbeitnehmer bei der Kündigung nicht an die gültigen Kündigungsfristen und – termine, liegt ein unberechtigter vorzeitiger Austritt vor, der mit finanziellen Nachteilen wie der Abgeltung offener Urlaubsansprüche einhergeht (mehr dazu hier).
Wie lange ist man nach einer Kündigung krankenversichert?
Bei der Krankenversicherung spielt die Art der Vertragsauflösung keine Rolle und ist bei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung gleich. In Österreich hat man 6 Wochen nach der Kündigung Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung und 3 Wochen Anspruch auf Krankengeld für neue Krankheitsfälle.
Arbeitslosengeld bei Arbeitnehmerkündigung
Wichtig zu beachten ist, dass sich der Bezug von Arbeitslosengeld bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer verzögert. Anspruch besteht erst nach 28 Tagen nach Beendigung des Dienstvertrages. Die Bezugsdauer wird dadurch aber nicht verkürzt. (scu)
Weiterlesen:
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