Elternteilzeit: Was Sie wissen müssen

Elternteilzeit - Jobs derstandard

Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen ist für viele Eltern eine Herausforderung. Die Elternteilzeit kann diese Aufgabe wesentlich erleichtern.

Was ist Elternteilzeit?

Mit einer Elternteilzeit haben Mütter und Väter die Möglichkeit ihre Arbeitszeit zu verringern oder die Arbeitszeiten zu verschieben. Muss etwa die Arbeitszeit anders gelegt werden, damit sie mit den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung vereinbar ist (z. B. nur Frühschicht), ist dies im Rahmen der Elternteilzeit möglich. Auch beides gleichzeitig ist möglich: Eine reduzierte Arbeitszeit und die Verlegung der Arbeitszeit. 

Wer hat Anspruch und für wie lange?

Mütter und Väter haben Anspruch auf Elternteilzeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes bzw. gegebenenfalls bis zu einem späteren Schuleintritt. Die Teilzeit kann pro Elternteil und Kind nur einmal in Anspruch genommen werden und muss mindestens 2 Monate dauern. Die Teilzeitbeschäftigung kann frühestens mit dem Ende der Mutterschutzfrist – meist 8 Wochen nach der Geburt – beginnen. Beide Elternteile können die Teilzeitbeschäftigung auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Vorsicht: Die Teilzeit endet vorzeitig, wenn der Elternteil Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung für ein weiteres Kind in Anspruch nimmt.

Voraussetzungen für die Elternteilzeit

Für die Inanspruchnahme der Elternteilzeit müssen einige Grundvoraussetzungen vorliegen:

  • Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten.
  • Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis im selben Betrieb seit mindestens 3 Jahren (Mutterschutz und Karenz gelten nicht als Unterbrechung).
  • Gemeinsamer Haushalt mit dem betreuten Kind oder Obsorge für das Kind. Die Teilzeit ist daher auch Pflege- und Adoptiveltern möglich.
  • Anderer Elternteil darf sich nicht gleichzeitig in Karenz befinden.
  • Zusätzlich gilt für Geburten ab 1. Jänner 2016, dass die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet.

Treffen die Voraussetzungen zu und ist somit der Anspruch auf Elternteilzeit geben, muss die konkrete Ausgestaltung der Teilzeit, wie Beginn und Dauer, mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Kein Anspruch auf Elternteilzeit – was tun?

Was aber, wenn der Betrieb zu wenige Beschäftigte hat oder das Dienstverhältnis kürzer als drei Jahre besteht? Ein gesetzlicher Rechtsanspruch ist in diesem Fall zwar nicht gegeben, es kann aber trotzdem eine Elternteilzeit vereinbart werden. Diese kann längstens bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes dauern. Ein Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht auch bei dieser „Vereinbarung“.

Die Vorteile im Überblick

Neben den Vorteilen der bessern Zeiteinteilung und folglich einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es rechtliche Vorteile, die eine Elternteilzeit bietet.

Kündigungs- und Entlassungsschutz: Mütter oder Väter, die im Rahmen der Elternteilzeit Stunden reduzieren oder die Lage der Arbeitszeit verändern, haben einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit (frühestens vier Monate vor dem Beginn) und besteht bis vier Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes. Wird sie erst nach Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes beansprucht, gibt es nur mehr einen Motivkündigungsschutz – das heißt die Teilzeitarbeit darf nicht der Grund für eine Kündigung sein.

Rückkehrrecht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Teilzeit in Anspruch nehmen, haben nach dem Ende der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung ein Recht auf Rückkehr zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.

Nachteile der Elternteilzeit

Eine Teilzeitbeschäftigung bringt aber nicht nur Vorteile mit sich. Neben dem Einkommensverlust aufgrund reduzierter Arbeitszeit ist auch die Angst vor Nachteilen im Unternehmen für viele ein Grund, der gegen eine Elternteilzeit spricht. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) waren Nachteile im beruflichen Fortkommen, eine Versetzung in eine schlechtere Tätigkeit oder eine Verschlechterung des Arbeitsklimas die häufigsten Probleme von Personen in Teilzeit aufgrund der Famlienplanung. (scu)

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