Wiedereinstieg nach Karenz: Rechte, Möglichkeiten & Tipps

Wiedereinstieg nach Karenz

Der Wiedereinstieg nach der Karenz sollte gut vorbereitet sein. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt, wie sich Familie und Beruf vereinbaren lassen, wie Elternteilzeit funktioniert und wann der Kündigungsschutz greift.

In Österreich haben Sie bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats Ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Karenz. Das bedeutet: Spätestens am Tag des zweiten Geburtstags muss Ihr Wiedereinstieg in den Beruf erfolgen. Eine Mitteilung des Dienstantrittes Ihrerseits ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam. Die Erfahrung zeigt: Je besser der Kontakt während der Karenzzeit ist, desto erfolgreicher verläuft der Wiedereinstieg.

Wie ist der Wiedereinstieg nach der Elternkarenz geregelt?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich das Recht, beim Wiedereinstieg für die gleiche Tätigkeit eingesetzt zu werden wie vor der Karenz. Gerade in kleineren Betrieben gestaltet sich das oftmals schwierig. Ist eine Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen gleichwertigen, vertragskonformen Aufgabenbereich anbieten. Sollten Sie bei Ihrem Wiedereinstieg nach der Karenz für eine weniger qualifizierte Tätigkeit oder an einem weit entfernten Arbeitsplatz eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Rechtsberatung bei der Arbeiterkammer. Zwischenzeitlich sollten Sie die Arbeit dennoch – unter ausdrücklichem Protest – antreten.

Wann besteht die Möglichkeit auf Elternteilzeit?  

Familie und Job zu vereinbaren, ist für Eltern eine große Herausforderung. Damit das leichter gelingt, wurde die sogenannte Elternteilzeit eingeführt. Darunter versteht man den gesetzlichen Anspruch für Eltern auf Herabsetzung ihrer bisherigen Arbeitszeit. Das heißt, es können Arbeitsstunden reduziert oder aber die Arbeitszeiten so gelegt werden, dass sich Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen lassen.

Besteht Rechtsanspruch auf Elternteilzeit?

Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht nicht in allen Fällen, es müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Hier die Voraussetzungen im Überblick:

  • Ihr Arbeitsverhältnis vor dem Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung hat mindestens drei Jahre gedauert.
  • Sie arbeiten in einem Betrieb, der mehr als 20 Menschen beschäftigt. Ist das nicht der Fall, sind Sie auf das Entgegenkommen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers angewiesen.
  • Sie können nachweisen, dass Sie mit dem zu betreuenden Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Außerdem darf der andere Elternteil nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz sein.

Wie lange kann Elternteilzeit genommen werden?

Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage einer Teilzeitbeschäftigung sind direkt mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Das Beschäftigungsausmaß der Elternteilzeit muss mindestens zwölf Stunden umfassen. Eine Änderung oder vorzeitige Beendigung kann von beiden Seiten jeweils nur einmal verlangt werden. Wobei Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer zusätzlich noch ein weiteres Mal eine Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung verlangen können. Der Anspruch auf Elternteilzeit gilt längstens bis zum 7. Geburtstag oder dem Schuleintritt des Kindes. Bis dahin genießen Sie Kündigungs- und Entlassungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Elternteile zeitgleich Elternteilzeit nehmen.

Gibt es beim Wiedereinstieg nach der Karenz besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Während der Karenz sowie bis vier Wochen nach deren Ende stehen Sie unter einem Kündigungs- und Entlassungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können somit erst nach Ablauf der vierwöchigen Behaltefrist eine Kündigung rechtswirksam aussprechen. Wobei das auch nur dann möglich ist, wenn die Bedingungen für Elternteilzeit nicht erfüllt sind. Denn wie oben erwähnt, gilt die Elternteilzeit und der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Schuleintritt Ihres Kindes.

Tipps und Erfolgsfaktoren für den Wiedereinstieg nach der Karenz:

  • Während der Karenz mit dem Betrieb sowie Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben, erleichtert den Wiedereinstieg. Informieren Sie sich, was sich an Ihrem Arbeitsplatz tut und nehmen Sie Einladungen zu beruflichen Feiern ein.
  • Bieten Sie eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz an. Falls Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Bedarf hat und Sie das möchten, können beide von einem schrittweisen Wiedereinstieg profitieren.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Kinderbetreuungsplatz. So wissen Sie rechtzeitig, ab wann und in welchem zeitlichen Umfang ein Wiedereinstieg möglich ist.
  • Nehmen Sie von sich aus spätestens vier Monate vor dem Ende der Karenz mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf. Seien Sie proaktiv und suchen Sie das Gespräch, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr zum Thema

Fragen und Antworten zum Urlaubsanspruch

Fragen und Antworten zum Urlaubsanspruch

Ab wann besteht in Österreich ein gesetzlicher Urlaubsanspruch? Kann der Urlaubsanspruch verjähren? Und haben Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmer gleich viele Urlaubstage? Hier finden Sie Antworten zu…

Probezeit: Das sagt das Arbeitsrecht

Probezeit: Das sagt das Arbeitsrecht

Was genau die Probezeit ist, wie lange sie dauern darf und welche Rechte und Pflichten Firmen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter haben.

Inflationsanpassung beim Gehalt: die wichtigsten Faken

Inflationsanpassung beim Gehalt: die wichtigsten Faken

Was Inflation konkret bedeutet und wie die Indexanpassung Ihr Gehalt beeinflussen kann. Die Inflationsanpassung des Gehalts rückt gerade in wirtschaftlich instabilen Zeiten in den Vordergrund.…