Wird ein Arbeitnehmer fristlos entlassen, muss ein triftiger Grund vorliegen. Bei welchen Fehlverhalten eine fristlose Kündigung berechtigt ist und worauf Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung achten sollten.
Update Coronavirus: Im Falle einer Kündigung aufgrund der aktuellen Corona-Krise finden Sie aktuelle Informationen auf dem Service von der AK und ÖGB „Job und Corona„.
Aktuelle Informationen zu Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Dabei wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Ei
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Dabei wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers heißt in Österreich Entlassung, geht die fristlose Kündigung vom Arbeitnehmer aus, spricht man von vorzeitigem Austritt.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine fristlose Entlassung ist nur wirksam, wenn ein gesetzlicher Entlassungsgrund vorliegt. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass eine Weiterbeschäftigung – wenn auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist – unzumutbar ist. Entlassungsgründe von Angestellten sind in § 27 Angestelltengesetz geregelt, jene für Arbeiter in § 82 Gewerbeordnung.
Entlassungsgründe für Angestellte sind beispielsweise Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fernbleiben, Diebstahl, Veruntreuung, unzulässige Konkurrenztätigkeit, Unfähigkeit zur Dienstleistung oder Körperverletzung.
Gerechtfertigte Entlassungsgründe für Arbeiter könnten etwa sein, wenn
- Pflichten beharrlich verletzt werden
- die Arbeit unbefugt verlassen wird
- Betriebsgeheimnisse verraten werden
- grobe Ehrenbeleidigung, Körperverletzung begangen werden
- gefährliche Drohungen ausgesprochen werden
- strafbare Handlungen wie Diebstahl oder Veruntreuung vorliegen
- Alkoholsucht (wenn mehrmalige erfolglose Warnungen vorangegangen sind) vorliegt
- sie für die zu verrichtende Arbeit als unfähig befunden werden
- ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers während des Krankenstandes vorliegt
Die Entlassung muss unverzüglich, ohne unnötigen Aufschub, nach Bekanntwerden eines Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Andernfalls wird angenommen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist, und somit eine Entlassung, trotz Vorliegens eines Entlassungsgrundes, nicht berechtigt ist.
Die Arbeiterkammer rät dazu, jede Entlassung auf ihre Berechtigung hin prüfen zu lassen, da Arbeitnehmer bei einer Entlassung finanziell schlechter aussteigen als bei einer regulären Kündigung seitens des Arbeitgebers.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Geht die fristlose Kündigung vom Arbeitnehmer aus, ist in Österreich von einem vorzeitigen Austritt die Rede. Auch dafür bedarf es schwerwiegender Gründe wie etwa gesundheitliche Probleme oder wenn das Unternehmen den Lohn/das Gehalt nicht ausbezahlt. Die Arbeiterkammer rät Arbeitnehmern, die diesen Schritt in Erwägung ziehen, unbedingt zu einem Beratungsgespräch, da ein unberechtigter Austritt viele Nachteile mit sich bringt – etwa den Verlust der Abfertigung oder Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, die sehr hoch ausfallen können.
Worauf habe ich Anspruch bei einer fristlosen Kündigung?
Wird eine Entlassung ohne gesetzlich haltbaren Grund ausgesprochen, handelt es sich um eine unberechtigte Entlassung. Ist die Entlassung rechtskonform, spricht man von einer berechtigten Entlassung, mit erheblichen finanziellen Nachteilen für den Arbeitnehmer.
Anspruch bei berechtigter Entlassung
Arbeitnehmer verlieren die Abfertigung, erhalten für die Dauer von 28 Tagen kein Arbeitslosengeld und müssen beispielsweise das Entgelt für zu viel verbrauchte Urlaubstage zurückzahlen. Arbeiter verlieren meist (je nach Kollektivvertrag) Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Angestellte haben anteilsmäßigen Anspruch auf diese Sonderzahlungen.
Zudem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Schäden ersetzen, die in der berechtigten Entlassung ihre Ursache haben. Diese Schadensersatzansprüche können sehr teuer kommen.
Anspruch bei unberechtigter Entlassung
Handelt es sich um eine unberechtigte Entlassung, erhalten Arbeitnehmer alle Ansprüche, die sie bei einer regulären Arbeitgeberkündigung erhalten hätten. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall alles zahlen, was der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist verdient hätte – vom Lohn/Gehalt über anteilige Sonderzahlungen bis hin zu Urlaubstagen, die während dieser Zeit entstehen.
Basiert die Entlassung auf einem unzulässigen Grund, ist sozialwidrig oder liegt gar kein Entlassungsgrund vor, so kann sie angefochten werden. Hierbei müssen Arbeitnehmer schnell handeln (Rechtsabteilung der AK kontaktieren), da die Anfechtungsfristen sehr eng gesetzt sind.
Weiterführende Informationen:
- Arbeiterkammer: Entlassung (fristlose Kündigung durch Arbeitgeber)
- Arbeiterkammer: Vorzeitiger Austritt (fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer)
- Gewerbeordnung § 82 Entlassungsgründe für Arbeiter
- Angestelltengesetz §27 Entlassungsgründe für Angestellte
Weiterlesen:
- Arbeitgeberkündigung: Was ist erlaubt?
- Kurz mal weg und gleich gefeuert?
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