Überstunden: Was ist erlaubt?

Überstunden: Was ist erlaubt?

Im Büro fällt gerade viel Arbeit an, Überstunden stehen an. Doch wann spricht man überhaupt von Überstunden, wie viele sind zulässig und wie können sie abgegolten werden?

Wer kennt es nicht: In der Arbeit ist gerade viel los und Überstunden häufen sich an. Um als Arbeitnehmer überprüfen zu können, ob die geleisteten Überstunden korrekt abgegolten werden, muss zuerst einmal geklärt werden, wie sich Überstunden genau definieren.

Was sind Überstunden?

Überstunden liegen in Österreich bei Überschreitung der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder der wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) vor. Vorsicht: Wer Teilzeit arbeitet und länger arbeiten muss als ausgemacht, leistet keine Überstunden sondern Mehrstunden. Erst wenn 40 Stunden pro Woche überschritten werden, sind diese als Überstunden zu rechnen.

Viele Kollektivverträge sehen eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden vor. Auch in diesem Fall zählt die Arbeitszeit zwischen 38,5 und der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden nicht als Überstunden.

Wie sind Überstunden abzugelten?

Laut Arbeitszeitgesetz sind Überstunden grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn abzugelten. Dies gilt auch für den Zeitausgleich. Eine Überstunde entspricht somit 1,5 Zeitausgleichsstunden. In vielen Kollektivverträgen ist aber für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ein Zuschlag von 100 Prozent vorgesehen.

Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit

Oft fallen aber keine Überstunden an, sondern Mehrarbeit. Als Mehrarbeit werden jene Stunden bezeichnet, die zwischen der dienstvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche liegen. Mehrarbeit gibt es daher häufig bei Teilzeitmitarbeitern.

Wie ist Mehrarbeit abzugelten?

Mehrarbeit (bis zum Erreichen von 40 Wochenstunden) wird mit einem gesetzlichen Zuschlag von 25 Prozent auf den Normallohn abgegolten. Es gibt allerdings Ausnahmen vom gesetzliche Zuschlag – etwa bei gewissen Gleitzeit- und Zeitausgleichsregelungen oder wenn der Zuschlag im Kollektivvertrag ausgeschlossen ist.

Für Differenzstunden zwischen der Vollzeit-Arbeitszeit laut Kollektivvertrag und der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden – etwa 1,5 Stunden im Falle einer 38,5 Stunden Woche – entfällt der Zuschlag ebenfalls. Ein Teilzeitangestellter mit 20 Wochenstunden im selben Unternehmen würde dann ebenfalls für die ersten 1,5 Mehrstunden keinen Zuschlag erhalten, erst ab einer Wochenarbeitszeit von 21,5 Stunden.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Generell gilt: Für Überstunden muss ein besonderer Grund wie etwa ein erhöhter Arbeitsbedarf vorliegen. Dauerüberstunden sind nicht erlaubt. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden pro Woche erlaubt.

Bei der Anzahl der maximal erlaubten Überstunden spielt die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit eine entscheidende Rolle. Die Höchstarbeitszeit ist die normale Arbeitszeit inklusive der Überstunden. Im September 2018 gab es eine Gesetzesnovelle, die statt der bisher gültigen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche eine maximale tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden und wöchentlich 60 Stunden erlaubt. Die Wochenarbeitszeit darf in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen (längerer Durchrechnungszeitraum laut Kollektivvertrag) durchschnittlich aber nicht mehr als 48 Stunden betragen.

Überstunden: Mehr Geld oder Zeitausgleich?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können einvernehmlich festlegen, in welcher Form Überstunden abzugelten sind – ob in Form von Geld, Zeitausgleich oder einer Mischvariante. Gibt es weder eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, noch eine andere Regelung (Kollektivertrag oder Betriebsvereinbarung), sind Überstunden auszuzahlen.

Weiters gibt es die Möglichkeit, Überstunden nicht einzeln, sondern in Form einer Überstundenpauschale abzurechnen. Dabei wird ein festgesetzter Betrag zusätzlich zum monatlichen Bezug für die Abgeltung von Überstunden ausgezahlt oder ein höheres Gehalt ausverhandelt, in dem die Überstunden abgegolten werden („All-in-Vertrag“). (scu)

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