Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Leitung Abteilung III/C/5 Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensionskassenvorsorge
- Wien
- Vollzeit
- Abteilungsleitung
- ab 3.590,30 €
Anfahrtszeit h
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 ist die Funktion der Leitung der Abteilung III/C/5 – „Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensionskassenvorsorge“ – im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ab 1. Juli 2024 zu besetzen.
Die Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/4, Entlohnungsgruppe v1 zugeordnet.
Unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist für diesen Arbeitsplatz ein Mindestverdienst von brutto € 3.590,30 (14-mal jährlich) vorgesehen. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften und nach der Möglichkeit anrechenbarer Vordienstzeiten kann sich der Monatsverdienst erhöhen.
Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.
*)
35 %
5 %
35 %
25 %
*) Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Darüber hinausist der Bewerbung zwingend ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind („konzeptive Leitvorstellung“). Spezifische Kenntnisse der Abteilung werden diesbezüglich nicht vorausgesetzt.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein.
Der Mindestverdienst ergibt sich unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Beamtinnen:Beamte € 4.352,60| Vertragsbedienstete € 3.590,30).
Interessent:innen werden eingeladen,sich unter Anführung der Geschäftszahl 2024-0.270.539 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist:
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at) einlangt.