Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Leitung des Bundesdenkmalamtes
- Wien
- Vollzeit
- Unternehmensführung
- ab 10.673,60 €
Anfahrtszeit h
Gemäß § 3 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989 ist die Funktion der Leitung des Bundesdenkmalamtes (BDA) im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), befristet für die Dauer von fünf Jahren, ehestmöglich zu besetzen.
Die Funktion ist der Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A 1 bzw. dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe v1/5, zugeordnet.
Für diesen Arbeitsplatz ist ein fixes Monatsentgelt von brutto € 10.673,60 gem. § 74 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. € 11.282,30 gem. § 31 Abs. 2 Z 1 Gehaltsgesetz 1956 (jeweils 14-mal jährlich) vorgesehen.
Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.
30 %
40 %
30 %
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Darüber hinaus ist der Bewerbung zwingend ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind („konzeptive Leitvorstellung“). Spezifische Kenntnisse des Bundesdenkmalamtes werden diesbezüglich nicht vorausgesetzt.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Gemäß §§ 11b und 11c B-GlBG werden Frauen, die nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion vorrangig berücksichtigt.
Interessent:innen werden eingeladen, sich unter Anführung der Geschäftszahl 2024-0.270.621 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist:
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at) einlangt.