Tiroler Kinder und Jugend GmbH

Geschäftsführerin / Geschäftsführer Kinder Bildung Tirol

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Die KIB – Kinder Bildung Tirol gem. GesmbH schreibt gemäß
Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 idF BGBl. I Nr. 35/2012, die Position:

einer Geschäftsführerin / eines Geschäftsführers

aus. Einziger Gesellschafter ist die Tiroler Kinder und Jugend GmbH, Prävention
Beratung Begleitung Schutz.

  1. Die Gesellschaft ist in den Bereichen der Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen an Schulen und sonstigen Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen und dabei insbesondere der Nachmittagsbetreuung, der Ferienbetreuung, der Assistenzleitung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie in der Administration des Pflichtschulbetriebs angesiedelt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sind nicht auf Gewinn ausgerichtet und tragen als Kernaufgabe zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung der Allgemeinheit bei. Ziele und Gegenstand des Unternehmens werden nach den Prinzipien des Allgemeinwohls, der Gemeinnützigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit erfüllt.
  2. Die Gesellschaft hat eine*n Geschäftsführer*in. Diese Stelle – mit ehestmöglichem Beginnzeitpunkt – ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
  3. Erwartet werden:
    1. mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Führungskraft im Unternehmensbereich, im öffentlichen Dienst und/oder im gemeinnützigen oder pädagogischen Bereich;
    2. Kompetenz in der Umsetzung von innovativen, inklusiven sowie pädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche;
    3. hohe soziale und integrative Kompetenz;
    4. Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Fähigkeit zur verbalen und schriftlichen Kommunikation sowie Erfahrung in der Medienarbeit;
    5. ausgeprägte unternehmerische Führungskompetenz beziehungsweise Expertise im Management sowie wirtschaftsrechtliche Kenntnisse.

Der Geschäftsführer*innenvertrag wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Eine – auch mehrmalige –Verlängerung des Vertrags ist möglich. Das mit der oder dem Geschäftsführer*in zu vereinbarende Entgelt deckt auch alle Mehrleistungen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ab.

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