Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/C/5
„Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und
Pensionskassenvorsorge“ im Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 ist die
Funktion der Leitung der Abteilung III/C/5 –
„Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und
Pensionskassenvorsorge“ – im Bundesministerium für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ab 1. Juli 2024 zu
besetzen.
Die Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 1 bzw.
der Bewertungsgruppe v1/4, Entlohnungsgruppe v1 zugeordnet.
Unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs.
1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist für diesen
Arbeitsplatz ein Mindestverdienst von brutto € 3.590,30 (14-mal
jährlich) vorgesehen. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften und nach
der Möglichkeit anrechenbarer Vordienstzeiten kann sich der
Monatsverdienst erhöhen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen
Funktion sind:
-
die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum
österreichischen Arbeitsmarkt
- die volle Handlungsfähigkeit
-
die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,
die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten:
-
Steuerungs-, Leitungs- und Managementaufgaben die Abteilung betreffend
-
Pensionsrecht: u.a. Entwicklung innovativer und alternativer
Lösungsansätze, Erstellung von Entscheidungshilfen und
Alternativvorschlägen für Stakeholder, Ausarbeitung von rechtlichen
Dokumenten, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Abstimmung mit
anderen Ressorts, Vertretung der Interessen des BMKÖS in Verhandlungen
und Arbeitsgruppen, Auswertung und Analyse der Gesetzes- und
Verordnungsentwürfe des Bundes hinsichtlich allfälliger Auswirkungen
auf das Pensionsrecht, Vertretung der einschlägigen Rechtsgebiete in
Verfahren vor VfGH und VwGH
-
Sozialversicherungs- und Karenzrecht: Erstellung von Informationen und
Entscheidungshilfen für politische Entscheidungsträger, soweit es für
den Bereich des Bundesdienstes relevant ist, Abschätzung der
Auswirkungen von Maßnahmen und Aufzeigen von Alternativen, um
potenzielle Konsequenzen zu bewerten und alternative Handlungsoptionen
aufzuzeigen
-
Fremdlegistik: Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der
Länder in den Rechtsgebieten der Sektion III –
„Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ im
Hinblick auf die Wahrung von Bundesinteressen (insbesondere
finanzielle Auswirkungen und Mitwirkung von Bundesorganen)
-
Pensionsberatung und -berechnung in besonders komplexen Einzelfällen
Von den Bewerber:innen werden erwartet:
Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung
entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
Gewichtung
-
erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
-
fundierte Kenntnisse des Pensionsrechts und des
sozialversicherungsrechtlichen Umfelds
-
fundierte Kenntnisse des Dienst- und Besoldungsrechts, des
Bezügerechts und der dienstrechtlichen Nebengesetze
- Fremdsprachenkenntnisse: Englisch in Wort und Schrift
-
gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel,
Outlook)
- Management- und/oder Projekterfahrung
- Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts
-
Erfahrungen auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts
-
Fähigkeit, sich in Wort und Schrift auf höchstem Niveau
auszudrücken, komplexe Sachverhalte rasch zu erfassen und die
wesentlichen entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente
zusammenzufassen
- Zielorientiertheit sowie praxisbezogenes Denkvermögen
-
besonderes Verhandlungsgeschick, insbesondere mit anderen
Ressorts und der Gewerkschaft sowie Sachargumentationsfähigkeit
-
hohes Maß an Eigeninitiative, Entschlusskraft und
Durchsetzungsvermögen
*) Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums kann die Bewerbung nicht
berücksichtigt werden.
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem
Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die
Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam
werden soll, sind erwünscht.
Der Bewerbung sind alle
relevanten Unterlagen und ein ausführlicher
Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die
Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der
ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Darüber hinausist der Bewerbung zwingend ein
schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der
Abteilung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen
hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen
Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im
Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind
(„konzeptive Leitvorstellung“).
Spezifische Kenntnisse der Abteilung werden diesbezüglich nicht
vorausgesetzt.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und
lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein.
Der Mindestverdienst ergibt sich unter Anwendung der §§ 28 und 30
Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73
Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Beamtinnen:Beamte € 4.352,60|
Vertragsbedienstete € 3.590,30).
Interessent:innen werden eingeladen,sich unter Anführung der
Geschäftszahl 2024-0.270.539 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng,
1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. Mai 2024
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch
oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at)
einlangt.