Ausschreibung der Funktion der Leitung des Bundesdenkmalamtes
im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Gemäß § 3 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989 ist die
Funktion der Leitung des Bundesdenkmalamtes (BDA) im Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), befristet für
die Dauer von fünf Jahren, ehestmöglich zu besetzen.
Die Funktion ist der Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A 1 bzw.
dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe v1/5,
zugeordnet.
Für diesen Arbeitsplatz ist ein fixes Monatsentgelt von brutto €
10.673,60 gem. § 74 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw.
€ 11.282,30 gem. § 31 Abs. 2 Z 1 Gehaltsgesetz 1956 (jeweils 14-mal
jährlich) vorgesehen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen
Funktion sind:
-
die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum
österreichischen Arbeitsmarkt
- die volle Handlungsfähigkeit
-
die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,
die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
-
eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene
Hochschulbildung auf Master-Niveau (vgl. Z 1.12. der Anlage 1 BDG
1979) der Rechtswissenschaften oder ein einschlägiges Studium im
Hinblick auf den Denkmalschutz, insbesondere Architektur,
Kunstgeschichte oder Archäologie
- mindestens dreijährige Leitungserfahrung
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten:
-
Wahrnehmung der obersten Verantwortung für die behördlichen, sonstigen
rechtlichen und fachlichen sowie die organisatorisch-administrativen
Agenden des BDA
-
Wahrnehmung der Repräsentation und der allgemeinen Vertretung des BDA
nach außen sowie Vermittlungstätigkeiten
-
Leitung und Führung einer modernen und effizienten Bundesbehörde (190
Vollbeschäftigtenäquivalente) unter Gewährleistung der Transparenz der
behördlichen Entscheidungen nach innen und außen
-
laufende Weiterentwicklung des BDA entsprechend aktuellen
administrativen, technischen, fachlichen und sonstigen relevanten
Standards
Von den Bewerber:innen werden erwartet:
Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung
entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
Gewichtung
- umfassende Kenntnisse des Denkmalschutzrechts
-
Kenntnisse internationaler Entwicklungen und Vorgaben im Bereich des Denkmalschutzes sowie in Angelegenheiten des Kulturgüterschutzes
-
umfassende Kenntnisse des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensrechts
- Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
- mehrjährige Erfahrung im Denkmalschutz
- Erfahrungen im Verwaltungsmanagement
-
Erfahrungen im Umgang mit anderen Gebietskörperschaften, der
Privatwirtschaft, der Wissenschaft,
Nicht-Regierungs-Organisationen und Bürgerinitiativen
-
ausgezeichnete Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie
Teamfähigkeit
- hohe soziale Kompetenz
- repräsentatives und professionelles Auftreten
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem
Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die
Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam
werden soll, sind erwünscht.
Der Bewerbung sind alle
relevanten Unterlagen und ein ausführlicher
Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die
Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der
ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Darüber hinaus ist der Bewerbung zwingend ein
schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung
beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der
mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl
(soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von
Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind
(„konzeptive Leitvorstellung“).
Spezifische Kenntnisse des Bundesdenkmalamtes werden diesbezüglich nicht
vorausgesetzt.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und
lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Gemäß §§ 11b und 11c
B-GlBG werden Frauen, die nicht geringer geeignet sind als der
bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion vorrangig
berücksichtigt.
Interessent:innen werden eingeladen, sich unter Anführung der
Geschäftszahl 2024-0.270.621 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng,
1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. Mai 2024
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch
oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at)
einlangt.