Probezeit: Das sagt das Arbeitsrecht

Probezeit

Was genau die Probezeit ist, wie lange sie dauern darf und welche Rechte und Pflichten Firmen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter haben.

Wenn Sie einen neuen Job beginnen, müssen Sie häufig zuerst eine Anstellung auf Probe absolvieren. Sie dient zum gegenseitigen Kennenlernen von Unternehmen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.

Was genau ist die Probezeit?

Während der Probezeit können beide Parteien ausprobieren, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert. Die Chefin oder der Chef kann sich ein Bild davon machen, ob die potenzielle neue Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter fachlich qualifiziert ist, ins Team passt und die Leistungsansprüche erfüllt. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat ebenfalls die Gelegenheit herauszufinden, ob die neuen Aufgaben, die Kollegen und das Umfeld passen.

Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Die Probezeit gilt laut Arbeitsrecht nur, wenn sie zwischen Unternehmen und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter vertraglich vereinbart wurde. Demnach muss die Probezeit im Arbeitsvertrag beinhaltet sein. Häufig ist sie auch im Kollektivvertrag festgelegt. Darüber hinaus gibt es weitere Rechte und Pflichten, die nachstehend beschrieben werden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer ist mit maximal einem Monat festgelegt und wird deshalb oft auch Probemonat genannt. In manchen Branchen beziehungsweise Kollektivverträgen ist eine kürzere Probezeit festgelegt und darf auch nicht individuell verlängert werden. Sollte das doch der Fall sein, ist der verlängerte Zeitraum normalerweise als befristetes Arbeitsverhältnis zu werten.

Welches Entgelt steht Ihnen zu?

Während der Probezeit erhalten Sie jenes Entgelt, das vertraglich vereinbart wurde. Theoretisch haben Sie auch anteiligen Urlaubsanspruch. In der Praxis ist es jedoch nicht üblich, sich gleich zu Beginn eines neuen Jobs Urlaub zu nehmen. Jedenfalls stehen Ihnen nach Beendigung der Probezeit die übliche Urlaubsersatzleistung zu. Das heißt, dass Ihnen offener Urlaub ausbezahlt werden muss. Auf Entgelt und Urlaubsersatzleistung haben Sie so lange Anspruch, bis die Probezeit gelöst wird. Bei Sonderzahlungen kommt es auf den jeweiligen Kollektivvertrag an.

Dürfen Sie in der Probezeit kündigen?

Es gibt weder einen Schutz vor Kündigung noch vor Entlassung. Eine Kündigung während der Anstellung auf Probe ist beiderseits, jederzeit und ohne Nennung von Gründen möglich. In diesem Fall spricht man von der Lösung des Arbeitsverhältnisses. Die Probezeit endet mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Auflösungserklärung zugestellt wird. Eine Kündigungsfrist gibt es demnach nicht. Die Auflösungserklärung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit, die auch Wochenenden und Feiertage beinhaltet, vorliegen.

Was verboten ist: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht aus Diskriminierungsgründen wie Geschlecht oder Religion beenden. Passiert das, kann die betroffene Person die Auflösungserklärung entweder anfechten oder Schadenersatz fordern.

Folgt danach ein befristeter oder unbefristeter Vertrag?

Üblicherweise wird gleich zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, ob die Probezeit automatisch in ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis übergeht. Wenn für beide Seiten eine langfristige Zusammenarbeit wünschenswert ist, kommt es zum unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt braucht es eine ordnungsgemäße Kündigung, wenn die Zusammenarbeit beendet werden soll.

Will man sich zuvor gegenseitig noch etwas besser kennenlernen, kann auch ein mehrmonatiges, befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Das ist in manchen Branchen durchaus üblich. Während dieser Zeit kann in der Regel keine der Vertragsparteien kündigen. Es ist aber möglich, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Ansonsten endet es nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

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