Arbeitsunfall melden: Versicherung und Rechte

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Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben. Wie Sie einen diesen melden, was die Versicherung abdeckt und welche Rechte arbeitnehmende Personen haben.

Arbeitsunfälle haben weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen und ihre Familien. In Österreich wurden im Jahr 2023 laut Allgemeiner Unfallversicherung rund 145.000 Schadensfälle registriert. Die meisten Arbeitsunfälle passierten bei der „Herstellung von Waren“, in der Baubranche und im Handel. Lesen Sie hier, was Sie im Fall eines Arbeitsunfalls tun sollten und wo Sie die nötige Unterstützung bekommen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeit ereignet – das gilt auch für hybrides Arbeiten und Homeoffice. Von der Versicherung geschützt sind auch Arbeitswege und andere Tätigkeiten, die mit der versicherten Arbeit zusammenhängen. Dazu zählen etwa Betriebsausflüge und Betriebsfeiern, die vom Unternehmen organisiert und bezahlt werden. Auch wenn eine arbeitslos gemeldete Person auf dem Weg zum vom Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelten Bewerbungsgespräch verunfallt, zählt dies als Arbeitsunfall.

Darüber hinaus fällt auch darunter, wenn Arbeitnehmende Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall leisten und dabei selbst verletzt werden. Zuletzt sind auch ehrenamtliche Helfer*innen, zum Beispiel vom Roten Kreuz, im Rahmen ihrer Ausbildung und Tätigkeit bei Arbeitsunfällen von der Versicherung geschützt.

Wieso ist es wichtig, einen Arbeitsunfall zu melden?

Besonders wichtig ist die Meldung des Vorfalls, damit Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können. Je früher und detaillierter dieser der Versicherung gemeldet wird, desto reibungsloser und klarer lässt sich feststellen, wie sich der Unfall ereignet hat. Die Feststellung des Unfallhergangs ist die Basis dafür, welche Versicherungsleistungen die oder der Geschädigte erhält. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kosten für die medizinische Behandlung.

Wie wird der Unfall richtig gemeldet?

Ein Arbeitsunfall muss sofort der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber sowie der Allgemeine Un­fall­ver­sich­er­ungs­an­stalt (AUVA) gemeldet werden. Für die Meldung bei der Unfallversicherung ist die Arbeitgeberseite zuständig. Vergewissern Sie sich im Ernstfall trotzdem, dass dies auch tatsächlich geschehen ist. Setzen Sie auf jeden Fall auch die Betriebsrätin oder den Betriebsrat vom Vorfall in Kenntnis.

Tipp: Handelt es sich um eine Arbeitskräfteüberlassung, ist die oder der Beschäftigte selbst zur Meldung verpflichtet. Arbeitskräfteüberlassung heißt, dass Arbeitskräfte beschäftigt werden, die zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden.

Welche Rechte bestehen nach einem Arbeitsunfall?

Rechte nach einem Arbeitsunfall:

  • Medizinische Versorgung: Arbeitnehmende Personen haben nach einem Arbeitsunfall den Anspruch auf medizinische Versorgung, in der Fachsprache Unfallheilbehandlung genannt. Dazu gehören ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie die Pflege im Krankenhaus und anderen Einrichtungen. Die Kosten werden von der Unfallversicherung übernommen.
  • Rehabilitation: Im Anschluss an die medizinische Versorgung kann auch eine Rehabilitation nötig sein. Zu ihr gehören neben medizinischen Maßnahmen eventuell auch Umschulungen oder eine behindertengerechte Adaptierung der Wohnung zählen. Auch diese Kosten trägt die Unfallversicherung.
  • Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung ist nach einem Arbeitsunfall von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber während des Krankenstandes zu leisten. Sie ist gleich hoch wie der Lohn oder das Gehalt und wird je nach bisherigen Dienstjahren für acht bzw. zehn Wochen ausbezahlt.
  • Finanzielle Entschädigung: In gewissen Fällen besteht nach einem Arbeitsunfall auch das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, welche die Unfallversicherung trägt.

àIst die Gesundheit schwer beeinträchtigt, kann etwa eine monatlich ausbezahlte Versehrtenrente gewährt werden. Die Grundlage für deren Berechnung ist in der Regel das (Brutto)-Arbeitseinkommen des letzten Kalenderjahres vor dem Versicherungsfall.

  • Ist der Arbeitsunfall wegen grober Missachtung der Schutzvorschriften von Seiten des Unternehmens passiert und hat schwerwiegende Folgen, kann zusätzlich eine einmalige Integritätsabgeltung bezahlt werden.
  • Bei einem Arbeitsunfall mit Todesfolge erhalten die anspruchsberechtigen Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen-Rente.
  • Pflegegeld: Besteht nach einem Arbeitsunfall über mehr als sechs Monate hinweg Pflegeanspruch, kann bei der Pensionsversicherungsanstalt ein Antrag gestellt werden.

Wo gibt es nach einem Arbeitsunfall die nötige Unterstützung?

Hilfe nach einem Arbeitsunfall bieten:

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA): Hier wird der Arbeitsunfall gemeldet, damit die Kosten für medizinische Behandlungen etc. übernommen werden.
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber: Die Firma, wo der Arbeitsunfall passiert ist, muss den Unfall an die Versicherung melden. Viele Unternehmen bieten darüber hinaus Unterstützung an, etwa über die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt sowie die Betriebsrätin oder den Betriebsrat.
  • Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen: Gewerkschaften sowie Arbeitnehmervertretungen wie die Arbeiterkammer bieten rechtliche und soziale Beratung, wenn es zu einem solchen Unfall kommt.
  • Juristische Unterstützung: Kommt es nach einem Arbeitsunfall zu Uneinigkeiten mit dem Unternehmen oder der Versicherung, kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert werden.
  • Psychologische Hilfe: Handelt es sich um einen Vorfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, kann psychologische oder psychotherapeutische Hilfe sinnvoll sein.

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