Endet Ihr Arbeitsverhältnis, stehen Ihnen in der Regel noch nicht konsumierte Urlaubstage zu. Wie Sie Ihren Resturlaub berechnen und wie viel Ihnen die Auszahlung einbringt.
Bei einer Kündigung gilt es viele offene Fragen zu klären. Eine davon ist der Urlaubsanspruch. Egal ob Sie selbst gekündigt haben oder gekündigt wurden, müssen offene Urlaubstage Ihnen abgegolten werden.
Geht es um die Abgeltung von Resturlaub wird in der Fachsprache von Urlaubsersatzleistung gesprochen. Wie hoch diese Ersatzleistung ist, hängt von der Anzahl der noch offenen Urlaubstage und der Höhe Ihres Einkommens ab.
Wie viel Jahresurlaub haben Sie?
Wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Jahresurlaub ist. In der Regel sind das fünf Wochen (Ausnahme: mehr als 25 Dienstjahre). Haben Sie eine Sechs-Tage-Woche mit Ihrem Dienstgeber vereinbart, stehen Ihnen somit 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf 25 Tage Urlaub.
Üblicherweise beginnt das Urlaubsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, sondern mit dem Arbeitsjahr, also dem Beginn des Dienstverhältnisses, sprich mit Ihrem Eintritt in das Unternehmen als Stichtag. Es gibt jedoch auch Betriebe, in denen das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart und der neue Urlaubsanspruch mit 1. Jänner zu laufen beginnt.
Bei der Berechnung gilt es zu bedenken: Nur weil Sie in diesem Jahr zum Beispiel erst fünf der Ihnen zustehenden 30 Werktage Urlaub konsumiert haben, bedeutet das nicht, dass Sie noch 20 offene Urlaubstage haben. Denn diese werden aliquot berechnet, also anteilig beziehungsweise im Verhältnis zur bereits zurückgelegten Dienstzeit in diesem Jahr.
Resturlaub: Wie berechnet man die Anzahl der Tage?
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel der Berechnung der Resturlaubstage auf Tagesbasis:
(Urlaubsanspruch für 1 Jahr x zurückgelegte Kalendertage des Urlaubsjahres)
:
365 Kalendertage (bei Schaltjahr 366)
–
bereits konsumierte Urlaubstage
Konkret bedeutet das:
Beginn des Dienstverhältnisses: | 1.4.2016 |
Beginn des laufenden Urlaubsjahres: | 1.4.2019 |
Ende des Dienstverhältnisses: | 31.12.2019 |
Urlaubsanspruch: | 25 Arbeitstage |
Zurückgelegte Kalendertage des Urlaubsjahres: | 275 Tage |
Bereits konsumierte Urlaubstage: | 10 Arbeitstage |
Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
(25 x 275) : 366 = 18,78
18,78 – 10 = 8,78
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in dem Fall 18,78 Arbeitstage des anteilmäßigen Urlaubs zur Verfügung hat. Wenn die bereits konsumierten 10 Urlaubstage abgezogen werden, dann bleiben 8,78 Arbeitstage Resturlaubs.
Was tun, wenn schon zu viele Urlaubstage konsumiert wurden?
Auch das kann passieren. Haben Sie bereits zu viel Urlaub verbraucht und stehen beim Resturlaub quasi im Minus, kann dieser vom Arbeitgeber in ganz bestimmten Fällen, etwa bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung, zurückgefordert werden.
Resturlaub konsumieren oder ausbezahlen lassen?
Ob Sie die restlichen Urlaubstage während der Kündigungsfrist konsumieren oder sich finanziell abgelten lassen, ist eine individuelle Überlegung. Wenn Sie bereits einen neuen Job gefunden haben, den Sie nach dem Ende der Kündigungsfrist antreten, kann es sehr wertvoll sein, davor noch seine Urlaubstage zu nutzen, um ein wenig zu entspannen. Allerdings ist das – wie bei Urlaub im Allgemeinen – mit dem Arbeitgeber abzustimmen und setzt eine Vereinbarung voraus.
Wie berechnet man die Urlaubsersatzleistung?
Die Urlaubsersatzleistung wird wie folgt berechnet:
Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration
:
22 (Berechnung in Arbeitstagen)
x
Anzahl der oben berechneten Resturlaubstage in Werktagen
Monatsentgelt meint Ihr regelmäßiges Entgelt. Dazu zählen neben Ihrem regulären Monatsgehalt auch regelmäßig geleistete Mehr- und Überstunden, Zulagen, Zuschläge sowie Leistungsentgelte wie Prämien in der Regel nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen, es sei denn anders im Kollektivvertrag oder in betrieblicher Regelung festgelegt.
Beispiel:
Monatsentgelt brutto: | 2500 |
Urlaubsgeld brutto: | 2500 : 12 = 208,33 |
Weihnachtsgeld brutto: | 2500 : 12 = 208,33 |
Urlaubsersatzleistung: | 8,78 Arbeitstage |
([2500 + 208,33 + 208,33] : 22) x 8,78 = 1.164,57 Euro brutto
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