Weiterbildung im Berufsleben: Definition, Finanzierung, Tipps

Weiterbildung

Worin sich Weiterbildung und Fortbildung unterscheiden, wie sich die „Auszeit fürs Lernen“ finanzieren lässt und wann Bildungskarenz eine Option ist.

Die Begriffe Weiterbildung und Fortbildung werden meist synonym verwendet. Genau genommen bezeichnen sie aber unterschiedliche Bildungsmaßnahmen.

Was ist Fortbildung?

Unter Fortbildung wird eine berufsspezifische Qualifizierung verstanden, bei der Sie sich ganz konkret in Ihrem Job weiterbilden. Sie erwerben zusätzliche Fähigkeiten, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz benötigen. Beispielsweise wenn neue Aufgaben auf Sie warten oder neue Geräte angeschafft werden, deren Bedienung spezielle Kenntnisse erfordern. In der Regel trägt die Kosten für die Fortbildung die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber.

Was ist Weiterbildung?

Auch bei einer Weiterbildung erwerben Sie zusätzliche Fertigkeiten oder Qualifikationen, allerdings haben diese nicht ganz konkret etwas mit Ihrer Arbeitsstelle zu tun, sondern können unterschiedliche Bereiche umfassen. Eine Weiterbildung erfolgt auf Eigeninitiative und dient in erster Linie dazu, Ihr persönliches Qualifikationsprofil zu erweitern. Das kann von Nutzen sein, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten. Die Weiterbildung kann, muss aber nicht, mit Ihrem bisherigen Betätigungsfeld zu tun haben.

Wer finanziert die Qualifizierung?

Handelt es sich um eine berufliche Fortbildung, die unternehmensseitig verordnet wird, dann müssen die Kosten auch von diesem getragen werden. Findet die Qualifizierung nicht am Arbeitsort statt, hat das Unternehmen auch für Kosten der An- und Abreise sowie Übernachtung aufzukommen. Sind Kurse am Wochenende angesetzt, dann könnten auch Überstunden anfallen, die abgegolten werden müssen. Eine Weiterbildung, die auf Eigeninitiative beruht, muss hingegen in der Regel selbst bezahlt werden. Nachdem Unternehmen keinen direkten Nutzen davon haben, sind sie nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Manche tun es trotzdem, um das Engagement ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise ihres Mitarbeiters zu würdigen und sie oder ihn an den Betrieb zu binden. Wer seine Weiterbildung selbst finanziert, kann auf verschiedene staatliche Förderungen zurückgreifen. Darüber hinaus sind die Ausgaben auch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Darunter fallen Aufwendungen wie Kurskosten, Lehrbehelfe, Anfahrts- und Übernachtungskosten (Achtung: Obergrenze beachten!)

Wie funktioniert Bildungskarenz?

Ein interessantes Angebot ist die Bildungskarenz. Sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich für zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ihr Arbeitsverhältnis müssen Sie dazu nicht auflösen. Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldanspruchs – mindestens aber 14,53 Euro täglich. Darüber hinaus ist auch ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 460,66 Euro (Stand 2020) gestattet.

Wann habe ich Anspruch auf Bildungskarenz?

Um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings gewisse Kriterien erfüllt werden:

  • Voraussetzung ist, dass Sie sechs Monate lange ununterbrochen beim gleichen Unternehmen beschäftigt waren. Das Stundenausmaß spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur ein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, bei dem auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden.
  • Auf Bildungskarenz gibt es keinen Rechtsanspruch. Das bedeutet, Sie müssen eine individuelle Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber treffen und schriftlich fixieren. Erhalten Sie keine Zustimmung, können Sie auch keine Bildungskarenz beantragen.

Die maximale Dauer einer Bildungskarenz beträgt zwölf Monate. Diese müssen nicht am Stück, sondern können in Teilen von (mindestens) zwei Monaten innerhalb von vier Jahren konsumiert werden. Wenn eine Ausbildung aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant abgeschlossen werden konnte, ist eine Verlängerung der höchstmöglichen Bezugsdauer des Weiterbildungsgeldes möglich. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht auch dann, wenn das geforderte wöchentliche Bildungsausmaß nachweislich coronabedingt unterschritten wurde. Diese Sonderregelungen gelten befristet bis 31.12.2024.

Was sind die Vorteile, warum sollte ich mich weiterbilden?

Gründe für eine Qualifizierung sind individuell. Interessant ist es dann, wenn Sie sich beruflich verändern möchten, weil sie beispielsweise in Ihrem aktuellen Job unzufrieden sind. Auch der Wunsch nach persönlichem Wachstum und beruflichem Aufstieg kann eine Rolle spielen. Warum auch immer Sie eine Weiterbildung anstreben, sofern es die richtige ist, gehen damit zahlreiche Vorteile einher:

  • Gefahr von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit sinkt
  • Ihr Marktwert bleibt hoch
  • Bessere Aufstiegschancen
  • Höheres Einkommen
  • Neue Perspektiven gewinnen
  • Geistig fit bleiben
  • Selbstbewusstsein steigern
  • Arbeitslosigkeit im Lebenslauf: Chancen nutzen

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