Postdoc-Assistent:in, Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft

Universität Klagenfurt
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Arbeiten, wo Wissenschaft und Lebensqualität sich treffen: Die Universität Klagenfurt ist eine dynamische und international ausgerichtete Universität im Herzen des Alpen-Adria-Raums. Mit rund 1.700 Mitarbeitenden und 13.000 Studierenden verbinden wir exzellentes Forschungsklima, innovative Lehre und eine offene, wertschätzende Kultur. Unsere Grundwerte – Gleichstellung, Diversität, Gesundheit, Nachhaltigkeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – prägen unser tägliches Miteinander.

Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Fakultät für Sozialwissenschaften wird voraussichtlich mit 1. September 2026 (das Startdatum ist verhandelbar, aber spätestens am 2. November 2026) folgende Stelle besetzt:

Postdoc-Assistent:in

Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wo.std.)
Mindestentgelt: € 70.200,20 brutto jährlich auf Basis 40 Wochenstunden; Einstufung nach Uni-KV: B1 lit. b
Befristung: befristet auf die Dauer von 6 Jahren
Bewerbungsfrist: 8. Juli 2026
Kennung: 209/26

Die Stelle ist dem Arbeitsbereich Digital Media & Culture zugeordnet. Dieser Forschungs- und Lehrbereich widmet sich Medienkulturen in einer digitalisierten Gesellschaft. Zentral ist das Wechselverhältnis von kulturellen Praktiken, medialen Ausdrucksformen und sozialen Identitäten mit digitalen Technologien und Plattformen – sowie die Frage, wie Macht- und Ungleichheitsverhältnisse dieses mitkonstituieren. Im Sinne einer Medienforschung an der Schnittstelle von Sozial- und Kulturwissenschaft fragen wir, welche Relevanz Soziale Medien im Alltag von Menschen entfalten, wie Identitäten und Zugehörigkeiten medial konstruiert und zirkuliert werden, wie und von wem Inhalte produziert, geteilt und rezipiert werden, welche visuellen Kulturen, Repräsentationen und Ästhetiken auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube entstehen, und welche spezifischen Phänomene darin sichtbar werden. Die Forschung des Arbeitsbereichs verbindet medien- und kommunikationswissenschaftliche Theoriebildung mit vorwiegend qualitativen methodischen Zugängen.

Ihre Aufgaben – das erwartet Sie:

Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheit in Forschung und Lehre. Dazu zählen

  • selbständige Forschung (Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung in Richtung Habilitationsniveau) und Ausbildung eines eigenen Profils innerhalb des Arbeitsbereiches Digital Media & Culture
  • die Mitarbeit bei Forschungs- und Lehrvorhaben der Organisationseinheit
  • die selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 SWS pro Semester
  • Prüfungstätigkeit (Mitwirkung und Abhaltung) sowie Betreuung von Studierenden und Abschlussarbeiten
  • die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und an Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Mitwirkung am Ausbau der internationalen wissenschaftlichen und kulturellen Kontakte der Organisationseinheit

Was Sie mitbringen:

  • Abgeschlossenes Doktorats-/Ph.D.-Studium in Medien- und/oder Kommunikationswissenschaft oder einer verwandten Fachrichtung mit erkennbarem Themenbezug, Promotion zu einem Thema im Forschungsfeld digitaler Medienkulturen an einer in- oder ausländischen Hochschule. Diese Anforderung hat eine verlängerte Frist und muss spätestens zwei Wochen vor Dienstantritt nachgewiesen werden; daher ist die letztmögliche Frist für die Erfüllung dieser Anforderung der 18. Oktober 2026.
  • Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten auf hohem Niveau verbunden mit Kreativität (einschlägige Publikationen)
  • Grundlagenwissen und Lehrkompetenzen besonders in kultur- und sozialwissenschaftlichen Theorien sowie Kenntnis der einschlägigen Literatur zu Social Media als Forschungsfeld (Plattformen, digitale Praktiken, Creator Cultures)
  • Fundierte Kenntnisse qualitativer Verfahren der Datenerhebung und -auswertung (Grounded Theory, dokumentarische Methode, (digital-)ethnografische Ansätze, o.ä.) ev. auch in Kombination mit Digital Methods
  • Didaktische Fähigkeiten, didaktische Grundbildung und Erfahrung in der Lehre
  • Schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz, insbesondere Fremdsprachenkenntnisse auf dem für internationale Publikationen und Kooperationen notwendigen Niveau

Was Sie zusätzlich auszeichnet:

  • Mehrjährige Erfahrungen im universitären Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb
  • Etablierte internationale Netzwerke bzw. Kooperationspartner:innen
  • Erfahrung in der Beantragung von und Mitarbeit in (internationalen) Drittmittelprojekten
  • EDV-Kenntnisse (zB auch Software zur qualitativen Datenanalyse wie MaxQDA, Atlas.ti, Nvivo oä)
  • Teamfähigkeit und Projektmanagementkompetenzen

Warum Sie gerne bei uns arbeiten werden:

  • Das monatliche Mindestentgelt beträgt € 5.014,30 brutto (14 x jährlich). Gemäß der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das Entgelt durch die Anrechnung Ihrer tätigkeitsspezifischen Vorerfahrungen erhöhen.
  • Work where it works best for you – dank flexibler Arbeitszeiten und Remote-Optionen
  • Teamspirit trifft Vielfalt – bringen Sie Ihren individuellen Background in unser engagiertes Team ein
  • Nachhaltig mobilihr Arbeitsplatz liegt im Grünen und ist bequem mit Öffis erreichbar
  • Bei uns gelten Gleiche Chancen für alle: Wir freuen uns über jede zusätzliche Persönlichkeit im Team
  • Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch vielfältige Angebote
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen – unter anderem arbeitsfreie Tage am 24. Dezember, 31. Dezember und Karfreitag, betriebliche Pensionsvorsorge
  • Familienfreundliche und gesundheitsfördernde Universitätskultur - Unser Familienservice unterstützt bei allen Fragen rund um Kinderbetreuung, Vereinbarkeit und Familienleben und bietet flexible Betreuungs- und Ferienangebote. Gleichzeitig stärken wir Gesundheit und Wohlbefinden mit einem vielfältigen Sport-, Massage- und Präventionsprogramm – siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung über unser Job-Portal unter der Kennung 209/26 bis spätestens 8. Juli 2026. Bewerber müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einen Nachweis erbringen, dass sie die erforderlichen Qualifikationen erfüllen. Kandidaten, die die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, aber noch nicht über den erforderlichen PhD-/Doktortitel verfügen, können sich bewerben, sofern sie diese Voraussetzung mindestens zwei Wochen vor dem bevorzugten Starttermin erfüllen. Daher ist die spätestmögliche Frist zur Erfüllung dieser Anforderung der 18. Oktober 2026.

Ihre Bewerbung sollte folgendes beinhalten:

  • Anschreiben: Motivation und fachliches Interesse am Arbeitsbereich Digital Media & Culture
  • Lebenslauf
  • Dissertation sowie – falls vorhanden – das Gutachten/der Evaluationsbericht zur Arbeit. Falls die Dissertation noch nicht vorliegt, ist dies im Anschreiben zu vermerken.
  • Abschlusszeugnisse (Master und PhD)
  • Offizielle Leistungsnachweise/Transcript of Records (Master und PhD) mit Auflistung aller Lehrveranstaltungen und Noten. Falls die PhD-Transcripts noch nicht vorliegen, sollten Bewerber:innen nach Möglichkeit aktuelle Leistungsübersichten einreichen oder andernfalls im Anschreiben begründen, warum dies nicht möglich ist. Diese Voraussetzung muss spätestens 18. Oktober 2026 erfüllt sein.

Die Stelle wird ohne die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung ausgeschrieben.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie Prof. Maria Schreiber (maria.schreiber@aau.at). Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt ist bemüht, den Anteil von Frauen in allen Bereichen zu erhöhen in denen sie unterrepräsentiert sind und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Universität Klagenfurt bekennt sich zu Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität. Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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