
Ärztin bzw. Arzt für Arbeitsmedizin
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzDie Arbeitsinspektion sucht Ärztinnen bzw. Ärzte!
Sie sind Ärzt:in, interessieren sich für den Bereich der Arbeitsmedizin und können sich vorstellen nicht mehr klinisch tätig zu sein? Sie wünschen sich geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ansprechender Entlohnung? Dann erwartet Sie bei uns ein vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet mit hervorragenden Rahmenbedingungen!
In der Arbeitsinspektion – Arbeitsinspektorat Oberösterreich West (Vöcklabruck) oder Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost (Linz) oder Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel (St. Pölten) sowie Arbeitsinspektorat Steiermark (Leoben oder Graz) und Arbeitsinspektorat Kärnten (Klagenfurt) – des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Ärztin bzw. eines Arztes für die Funktion als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Wir betreuen ca. 250.000 Betriebsstätten mit über 3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. So tragen wir bei zur
- Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/ Die_Arbeitsinspektion/Die_Arbeitsinspektion.html
Dienststelle:
Dienstort:
Vertragsart:
Befristung:
Beschäftigungsausmaß:
Beginn der Tätigkeit:
Ende der Bewerbungsfrist:
Monatsbezug/-entgelt mindestens:
Referenzcode:
Arbeitsinspektorat Oberösterreich West oder
Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost oder
Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel
sowie Arbeitsinspektorat Steiermark und
Arbeitsinspektorat Kärnten
Vöcklabruck oder Linz oder St. Pölten,
Graz oder Leoben, Klagenfurt
Unbefristet
Vollzeit
ehestmöglich
31.12.2026
mind. € 7.758,43 brutto (VB/SV)
BMASGPK-25-0139
Aufgaben und Tätigkeiten
- Kontrolle von Arbeitsstätten (vorwiegend in Betrieben mit besonderer Gesundheitsgefährdung, jedoch alle Wirtschaftsklassen und Arbeitsstättengrößen) hinsichtlich der arbeitshygienischen Aspekte des Arbeitsschutzes
- Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern, Betriebsrätinnen und Betriebs-räten, udgl. in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, toxikologischen, ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen z.B. hinsichtl. Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten
- Bearbeitung und Beurteilung der ärztlichen Befunde betreffend Untersuchungen nach dem 5. Abschnitt des ASchG
- spezielle Erhebungen, Erfassung und Bearbeitung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
- Freistellungen nach § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz
- Beratung hinsichtlich Arbeitsplatzwechsel, Eingliederung und Arbeitsplatzbewertung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beratung hinsichtlich des Einsatzes von Jugendlichen und graviden Arbeitnehmerinnen für bestimmte Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Bewertung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
- Unterstützung von Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bei Fragestellungen, die eine arbeitsmedizinische Expertise erfordern
Erfordernisse
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- volle Handlungsfähigkeit
- persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
- Abschluss eines Hochschulstudiums der Fachrichtung Medizin
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt
- Absolvierung einer anerkannten arbeitsmedizinischen Ausbildung von Vorteil; diese kann jedoch auch im Rahmen des Dienstverhältnisses absolviert werden
- körperliche Eignung für den Außendienst
- Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Anpassung an die jeweilige Gesprächspartnerin bzw. den jeweiligen Gesprächspartner
- Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungsfähigkeit
- soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit im Team
- gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
Wir bieten
- eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit
- Einbindung in eine wertschätzende und teamorientierte Arbeitsumgebung
- hochwertige Aus- und Weiterbildung am Arbeitsplatz
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- flexibles Gleitzeitmodell zur Unterstützung der Work-Life-Balance
- erhöhte Flexibilität durch Mobile-Working
- zahlreiche freiwillige Sozialleistungen sowie Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
- zeitgemäße technische Ausstattung
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das Monatsentgelt (sondervertragliches Entgelt) beträgt mindestens € 7.758,43 brutto (erste Entlohnungsstufe). Dieses erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Durch die (ausschließliche) Tätigkeit als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt besteht die Möglichkeit als außerordentliches Mitglied der Ärztekammer geführt zu werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für die Kammerumlage und den Wohlfahrtsfonds.
Ihre Bewerbung umfasst idealerweise ein ausführliches Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf und Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, so richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe des Referenzcodes bis spätestens 31.12.2026 per E-Mail an recruiting@sozialministerium.gv.at. Verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren: Aufnahmegespräch in Form eines strukturierten Interviews
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMASGPK finden Sie unter https://www.sozialministerium.gv.at/Ministerium/Rechtliches-und-Foerderungen/Datenschutz.html
Kontaktinformation
Für weitere Fragen steht Ihnen das Recruiting-Team für die Arbeitsinspektorate (Abt. I/A/5) unter recruiting@sozialministerium.gv.at gerne zur Verfügung.