
Administrative*r Mitarbeiter*in
BOKU - Universität für BodenkulturIn der Serviceeinrichtung Studienservices, Abteilung Prüfungswesen kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Administrative*r Mitarbeiter*in
(Kennzahl 162)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, befristet für 1 Jahr (mit Option auf unbefristete Verlängerung)
Arbeitsort: 1180 Wien
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIIb
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 3.131,30
(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
- Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für Studienabschlüsse insbesondere von internationalen Masterstudien
- Ausfertigung von Studienabschlussdokumenten
- Mitarbeit bei der Umsetzung von modularisierten Studien
- Mitwirkung bei Digitalisierungsprojekten
- Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben
- Optimierung der Prozesse im Bereich Studienabschlüsse
Erwünschte Qualifikationen
- Matura oder gleichwertige abgeschlossene Ausbildung
- Erfahrung im Universitätsbereich
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Hohes Maß an Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Serviceorientierung
- Sehr gute IT-Kenntnisse
- Exzellente Deutschkenntnisse, sehr gute Englischkenntnisse
Bewerbungsfrist: 26.08.2026
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
an das Personalmanagement, Kennzahl 162, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: recruiting@boku.ac.at. Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.